LEISTUNGEN
ENTLASTUNG IN DER ALLTÄGLICHEN BEGLEITUNG
Pflegende Angehörige übernehmen eine Vielzahl alltäglicher Aufgaben, um ihren Lieben ein Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen – oft bis über die Belastungsgrenze hinaus.
Dabei können die Kosten für Hilfen bei der Haushaltsführung über den sog. Entlastungsbetrag (125,-€/pro Monat) von den Pflegekassen übernommen werden. Die pflegebedürftige Person hat ab Pflegegrad 1 einen Anspruch auf monatliche Entlastung.
ZUHAUSE GUT VERSORGT
Wir möchten, dass Sie sich in Ihren eigenen vier Wänden so wohl wie möglich und nicht alleingelassen fühlen. Unsere Alltagsbetreuer leisten Ihnen deshalb gerne Gesellschaft – ob beim Fernsehen oder Musikhören, Fotoalben anschauen oder einfach einem netten Gespräch.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Hobbys auch im Alter zu Hause weiterzupflegen.
IHRE PERSÖNLICHE BETREUUNGSKRAFT
Wir setzen Fachkräfte für Sie ein, die für Ihre Tätigkeit qualifiziert sind, z.B. als Pflegefachkraft, Alltagsbetreuer, Betreuungskraft oder auch Hauswirtschafterin. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind erfahren und qualifiziert, um Sie bestens Zuhause sowie außer Haus zu begleiten – ganz nach Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen.
Als zugelassener Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI können wir diese Entlastungsleistungen und Betreuungsleistungen direkt mit Ihrer zuständigen Pflegekasse abrechnen.
IHRE PERSÖNLICHE BETREUUNGSKRAFT
Unsere geschulten Fachkräfte sorgen dafür, dass hauswirtschaftlich alles in bester Ordnung ist.
Mit Respekt, zu Ihrer Zufriedenheit rundum versorgt
· Reinigung
· Einkaufen
· Arztbesuche
· Unterhaltung
· Ausflüge
und vieles mehr...